Tradition verpflichtet: eine Union des Rechts

Schon die EWG war nicht nur eine Wirtschafts-, sondern auch eine Wertegemeinschaft. Staaten, die dazu gehören wollen, müssen demokratisch verfaßt sein und die Grundrechte achten. Daß die Europäische Union in dieser Tradition steht, macht ihre Geburtsurkunde, der Maastrichter Vertrag, deutlich. In ihm haben die Mitgliedstaaten die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten verankert. Der Vertrag von Amsterdam gibt jedoch der EU noch weitaus wirkungsvollere Mittel an die Hand, um die Bürger gegen Grundrechtsverletzungen durch das Handeln der EU-Organe zu schützen. Er stellt klar, daß der Europäische Gerichtshof Rechtsakte der EU auch auf ihre Vereinbarkeit mit den Grundrechten prüft. Staaten, die anhaltend die "Grundsätze der Freiheit, der Demokratie und der Achtung der Menschenrechte, der Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit" mißachten, müssen darüber hinaus mit Sanktionen rechnen. Die Folgen für einen vom Europäischen Rat festgestellten Rechtsbruch können - dies muß der Rat entscheiden - zum Verlust des Stimmrechts bis hin zur Aussetzung von Leistungen der Union, auch finanzieller Art, reichen.

Quelle : Auswärtiges Amt/Europa/Vertrag von Amsterdam