Die perikleische Verfassung Athens

»Wir haben eine Verfassung, die, da sie auf die Mehrheit zugeschnitten ist, nicht auf wenige, Demokratie heißt. Allen kommt nach dem Gesetze in ihren privaten Angelegenheiten das Gleiche zu; das Ansehen jedes einzelnen in der Öffentlichkeit bestimmt sich nicht so sehr von seiner Vermögensklasse her als vielmehr nach seiner Leistung, und keiner wird durch Armut gehindert, etwas für den Staat zu leisten. Freiheitlich leben wir im Staat, großzügig verkehren wir untereinander, und vor allem aus Scheu übertreten wir die Gesetze nicht, in Gehorsam gegenüber denen, die die Ämter bekleiden, und gegenüber den Gesetzen, geschriebenen wie ungeschriebenen …«

Perikles bei Thukydides

Perikles

Verfassung

Organe

Rat – boulé:

Aufgaben

Zusammensetzung

Volksversammlung – ekkle:sía

Aufgaben

Organisation

Beamte

Volksgericht – he:liaía

Probleme

Politik um des Geldes Willen

Viele Bürger waren nicht bereit, Ämter zu übernehmen, was die Einführung der Tagegelder nötig machte. Dadurch jedoch nahmen auch Bürger Ämter war oder erschienen zur Volksversammlung, die weniger an der Politik als an den Tagegeldern interessiert waren.

Hohe Kosten führen zu neuem Staatsbürgerschaftsrecht

Die Tagegelder waren recht teuer; Athen finanzierte sie hauptsächlich aus Seebundsgeldern. Um die Kosten zu minimieren, wurden unter Perikles das Recht auf Staatsbürgerschaft erheblich verschärft: nur väterlich und mütterlich von Athenern abstammende Athener erhielten das Bürgerrecht. Nur athenische Bürger erhielten Diäten und Getreide aus öffentlichen Getreideverteilungen.

»Oligarchische« Demokratie

Nur männliche, volljährige Athener durften an der Politik teilhaben. Die große Mehrheit (Sklaven, Metöken, Frauen) hatte keinerlei Mitspracherecht.

Quellen


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